Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung

Die am 17. Mai 2010 in Kraft getretene Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) verpflichtet nahezu alle Dienstleister - unabhängig davon, ob diese freiberuflich oder gewerblich tätig sind - ihren Geschäftspartnern zahlreiche Informationen über das Unternehmen und die rechtlichen Bedingungen des Vertragsschlusses zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungen gelten unbeschadet möglicher weiterer Informationspflichten, die sich aus anderen Vorschriften wie zum Beispiel der Gewerbeordnung oder dem Telemediengesetz ergeben.

Um Abmahnungen vorzubeugen, raten wir dringend, den hier zur Verfügung stehenden Aufsatz der Rechtsanwälte Dr. Frohnecke & Partner herunterzuladen und zu studieren.

Gerne werden wir bei der entsprechenden Integration sämtlicher Angaben unterstützend tätig.